von Rechtsanwalt Tobias Ritzenthaler, LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth)

In den wichtigsten Regeländerungen zur Spielzeit 2019/2020 (Teil I) wurden bereits einige Regeländerungen zur neuen Spielzeit vorgestellt. Auch die in der vergangenen Saison bereits heftig diskutierte Handspielregel wurde zur Saison 2019/2020 reformiert. Bereits die ersten Spieltage der neuen Runde lassen jedoch erahnen, dass trotz Regeländerung die Handspielregel wohl auch in Zukunft eine der umstrittensten Regelfragen des Fußballs bleiben wird. Nach den Vorgaben des Regelboards der FIFA zur Schaffung von mehr Klarheit bei der Frage nach einem strafbaren Handspiel gilt aktuell folgendes:

Ein strafbares Handspiel liegt immer vor, wenn:

  • der Arm / die Hand eindeutig zum Ball geht
  • ein Spieler den Ball kontrolliert, nachdem er die Hand berührt hat und dann ein Tor erzielt oder eine Torchance vorbereitet
  • ein Spieler mit der Hand ein Tor erzielt.

Auf das Kriterium des absichtlichen Handspiels kommt es dann nicht mehr an.

Der Schiedsrichter soll grundsätzlich auch dann ein Handspiel ahnden, wenn eine Ballberührung mit der Hand oder dem Arm erfolgt und der Spieler

  • seine Körperfläche unnatürlich vergrößert
  • die Hand oder den Arm in Schulterhöhe oder höher hat.

Tendenziell nicht zu ahnden ist ein Handspiel, wenn der Ball die Hand oder den Arm berührt

  • und zuvor vom Körper, Kopf oder Fuß des Spielers abgefälscht wurde.
  • und zuvor vom Körper, Kopf oder Fuß eines anderen, sehr nahe stehenden Spielers abgefälscht oder gespielt wurde.
  • und die Hand bzw. der Arm nah am Körper ist und die Oberfläche nicht unnatürlich vergrößert.
  • während der Spieler sich bei einem Sturz mit den Händen und Armen abfängt und diese nicht seitlich oder nach oben vom Körper weggestreckt sind.

Ob die Reformen der Handspielregel tatsächlich die erhoffte Klarheit für alle Beteiligten bringen, darf bezweifelt werden. Auch wenn man von Seiten der Regelhüter erkennbar darum bemüht ist, den Schiedsrichtern, Spielern, Trainern und Fans die Auslegungsfrage zu erleichtern, so ist doch festzustellen, dass noch immer erheblicher Interpretationsspielraum verbleibt.