von Rechtsanwalt Tobias Ritzenthaler, LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth)

Die Kosten für ein Abonnement des Pay-TV-Senders „Sky“ belaufen sich je nach Paketauswahl auf gut und gerne 40,00 bis 50,00 EUR pro Monat. Hochgerechnet auf ein Jahr kann man also zu Recht von einem teuren Vergnügen sprechen. Die Vorstellung, dass die für das Sky-Abo aufgewendeten finanziellen Mittel zumindest teilweise im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Berücksichtigung finden könnten, wäre sicherlich für viele Fußballfans verlockend.

In einem Urteil vom 16.01.2019 (Az. VI R 24/16) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesehen werden können. Geklagt hatte dabei ein angestellter Torwarttrainer einer Lizenzmannschaft im Profi-Bereich. Er wollte die anteiligen Sky-Kosten, die auf das Fußball-Bundesliga-Paket entfallen, steuerlich geltend machen. Zur Begründung führte der Torwarttrainer an, dass er die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Trainer schaue.

Der BFH hat in seinem Urteil ausgeführt, dass Aufwendungen dann als Werbungskosten anzusehen sind, wenn sie mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und dazu bestimmt sind. Erforderlich ist eine berufliche Verwendung der durch die Aufwendungen angeschafften Arbeitsmittel oder Gegenstände. Soweit diese auch geringfügig privat genutzt werden, ist dies unschädlich. Der BFH hat dabei bestätigt, dass es im Falle der beruflichen Tätigkeit als Fußballtrainer einer Lizenzmannschaft durchaus plausibel ist, sich Spiele der Fußballbundesliga mittels der Übertragung auf Sky vor allem zum Zwecke der Gewinnung von Erkenntnissen z.B. über andere Mannschaften und deren Spielweise zur Vorbereitung auf die eigenen Spiele und damit für die berufliche Tätigkeit anzusehen. Kann der Betroffene die Anschaffung von Sky zum Zwecke seiner Berufsausübung überzeugend darlegen, so ist die einkommenssteuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten zulässig.

Das Urteil des BFH wird der normale Fußballfan und Sky-Kunde jedoch wohl kaum heranziehen können, um die Kosten für Sky künftig erfolgreich steuerlich geltend zu machen. Entscheidend ist nämlich der berufliche Bezug des Sky-Abos, der nur in den allerwenigsten Einzelfällen bestehen dürfte. Denn selbst dem „normalen“ Bundesligatrainer dürfte es nicht gelingen, z.B. die Kosten für das Paket Sky-Sport, zu dem die Übertragungen der Champions League gehören, als berufsbezogene Aufwendungen zu deklarieren. In diesem Fall stellt das Sky-Abo wohl auch für einen Profi-Trainer ein reines Privatvergnügen dar.