von Rechtsanwalt Thomas Schneider

Trainer und Betreuer sehen sich oft mit dem Problem konfrontiert, dass ein Spieler einer ersten Jugendmannschaft in der zweiten Jugendmannschaft derselben Altersgruppe aushelfen und spielen soll. Hierfür gibt es bestimmte Regeln. Werden diese verletzt, kann ein Spiel als verloren gewertet werden. Deshalb nachfolgend ein Überblick über die derzeitigen (Stand Jugendordnung 09¬-2019) Regelungen im Bereich des SBFV im Juniorenbereich:

1.
Jugendordnung § 14 Ziff. 2:

Es gelten die Regelungen der Spielordnung der Aktiven. Wichtig: Der Einsatz eines Spielers in der nächst höheren Altersklasse wird als Einsatz in der ersten Mannschaft seiner Altersklasse gewertet (Beispiel: Ein B 2-Spieler spielt bei den A-Junioren. Dies wird als Einsatz bei den B 1-Junioren gewertet).

2.
Spielordnung § 11 b:

a)
Hat ein Spieler nach dem dritten Verbandsspiel der höheren Mannschaft (also nachdem dieses Spiel stattgefunden hat) zum jeweiligen Zeitpunkt (also zu dem Zeitpunkt, zu dem nun ein Einsatz in einer anderen Mannschaft gewünscht wird) an mehr als der Hälfte der bisher ausgetragenen Verbandsspiele (ohne Verbandspokalspiele) mitgewirkt, ist er Stammspieler der höheren Mannschaft.
Dies bedeutet, dass nach dem dritten Spieltag die Spieler, die zweimal eingesetzt waren, Stammspieler sind. Nach dem vierten Spiel muss ein Spieler mehr als zwei Spiele gemacht haben (also drei), am fünften Spieltag müssen es ebenfalls drei Spiele gewesen sein. Am sechsten Spieltag müssen es mehr als drei Spiele sein, also vier…….
Wichtig ist dabei, dass sich die Prüfung immer auf die Anzahl der Spiele der höheren Mannschaft bezieht.

b)
Wenn ein Spieler Stammspieler der höheren Mannschaft ist, kann er in der nächst niedrigen Mannschaft eingesetzt werden, wenn er im letzten ausgetragenen Verbandsspiel der höheren Mannschaft nicht mitgespielt hat.

Dieses einmal Aussetzen bezieht sich also nur auf Stammspieler. Wer nicht Stammspieler in der höheren Mannschaft ist, muss nicht ausgesetzt haben.

c)
Maximal drei Stammspieler dürfen eingesetzt werden (die alle einmal zuvor ausgesetzt haben müssen).

d)
In Abweichung von § 11b Ziffer 3 SpO dürfen Stammspieler der höheren Mannschaften in den niedrigeren Mannschaften nicht mehr eingesetzt werden:

bei 10 Spieltagen nach dem Tag des zweitletzten Spiels der niedrigeren Mannschaft,
bei 11 bis 15 Spieltagen nach dem Tag des drittletzten Spiels der niedrigeren Mannschaft,
bei 16 bis 20 Spieltagen nach dem Tag des viertletzten Spiels der niedrigeren Mannschaft,
ab 21 Spieltagen nach dem Tag des fünftletzten Spiels der niedrigeren Mannschaft.

Maßgebend ist die Anzahl der Spieltage bei Beginn der Spielrunde.

e)
Austauschspieler werden so behandelt, als ob sie voll gespielt hätten.